Gelangensbestätigung: Neues Handelshemmnis
Dienstag, 24. Januar 2012
Seit Januar 2012 gelten für umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen grds. ...mehr info
Leasingverträge mit Restwertklausel könnten unwirksam sein
Mittwoch, 18. Januar 2012
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken könnten zahlrei-che Leasing-Kunden, die eine ...mehr info
Informationsschreiben Januar 2012
Mittwoch, 18. Januar 2012
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, mit Beginn des Jahres 2012 ...mehr info
Sozietät Twehues
EUREGIO Treuhand GmbH
Ziele Headline


Zu den beruflichen Aufgaben der Wirtschaftsprüfer gehört es, betriebswirtschaftliche Prüfungen - insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen - durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen (§ 2 WPO).

Durch die Abschlussprüfung soll die Verlässlichkeit der im Jahresabschluss enthaltenen Informationen bestätigt und insoweit deren Glaubhaftigkeit erhöht werden.

Der Wirtschaftsprüfer führt die Abschlussprüfung mit dem Ziel durch, die Aussagen über das Prüfungsergebnis unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit mit hinreichender Sicherheit treffen zu können.

Die Prüfungsaussagen des Abschlussprüfers werden im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk getroffen.
Bild Treuhand Ziel
 
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