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 Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, mit diesem Schreiben möchten wir Sie über aktuelle steuerliche Änderungen und Entscheidungen informieren. Diese Information soll keine persönliche Beratung ersetzen, sondern Ihnen als Ergänzung in Ihrer täglichen Arbeit bzw. als Diskussionsgrundlage dienen. Lesen Sie bitte Informationen zu folgenden Themen:
- Termine Mai 2009
- Ausübung des Wahlrechts zur Einnahmen-Überschussrechnung
- Weitere Bareinlage eines Kommanditisten führt zu zusätzlichem Verlustausgleichspotenzial
- Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Veräußerung von GmbH-Anteilen
- Zuschläge ohne tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind nicht steuerfrei
- Doppelte Haushaltsführung bei Wechsel des Familienwohnsitzes weiter möglich
- Pauschalierung der Lohnsteuer von Zukunftssicherheitsleistungen bei Anwendung der Vervielfältigungsregel
- Außergewöhnliche Abnutzung bei nicht mehr nutzbarem Gebäude als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar
- Rücknahme verkaufter Umzugskartons gegen Entgelt mindert nicht die Umsatzsteuer für die ursprüngliche Lieferung
- Voraussetzungen für eine gewerbesteuerfreie Teilbetriebsveräußerung
- Betriebskostenabrechnung muss an alle Mieter adressiert werden
- Kfz-Steuer wird zukünftig nach dem CO2-Ausstoß bemessen
- Ehevertrag kann sittenwidrig sein, wenn er beim Unterhaltspflichtigen zur Sozialhilfe führt
Mandanteninformation April 2009.pdf
Mit freundlichen Grüßen Sozietät Twehues
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