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 Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, mit diesem Schreiben möchten wir Sie über aktuelle steuerliche Änderungen und Entscheidungen informieren. Diese Information soll keine persönliche Beratung ersetzen, sondern Ihnen als Ergänzung in Ihrer täglichen Arbeit bzw. als Diskussionsgrundlage dienen. Lesen Sie bitte Informationen zu folgenden Themen:
- Termine Dezember 2009
- Freibetrag für Veräußerungsgewinne gilt einkünfteübergreifend
- Pensionsrückstellungen sind ohne "künftige" gewinnabhängige Bezüge zu berechnen
- Anforderung an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
- Überprüfung der Miethöhe zum 1.1.2010 bei verbilligter Vermietung
- Finanzamt kann keinen Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen elektronischen Aufzeichnungen verlangen
- Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Aufenthalt im Betrieb eines Kunden
- Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt
- Folgende Unterlagen können im Jahr 2010 vernichtet werden
- Bei befristeter Vermietungstätigkeit sind Sonderabschreibungen nicht immer in die Totalüberschussprognose einzubeziehen
- Vermieter hat teilgewerbliche Wohnungsnutzung unter bestimmten Voraussetzungen zu dulden
- Schuldzinsenabzug: Kurzfristige Einlage zum Verhindern einer Überentnahme ist Gestaltungsmissbrauch
- Ausbildungsbonus auch für Arbeitgeber, die Auszubildende insolventer Betriebe übernehmen
Mandanteninformation Dezember 2009.pdf
Mit freundlichen Grüßen Sozietät Twehues
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