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 Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
mit Beginn des Jahres 2012 werden wir Sie wieder monatlich über aktuelle steuerliche Änderungen und Entscheidungen informieren. In der jüngeren Vergangenheit wurde dieser Informationsweg von uns nicht gepflegt. Wir haben uns entschieden, auch allgemeine Informationen regelmäßig zur Verfügung zu stellen.
Diese Informationen sollen keine persönliche Beratung ersetzen, sondern Ihnen als Ergänzung in Ihrer täglichen Arbeit bzw. als Diskussionsgrundlage dienen.
Lesen Sie bitte Informationen zu folgenden Themen:
- Termine Februar 2012
- Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen: Umstellung der Buchführung frühzeitig angehen
- Gewinnzuschätzungen bei einem Restaurant
- Gewöhnliche Aufenthaltsdauer im Inland als maßgebliche Voraussetzung für die Besteuerung
- Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten
- Unterhaltszahlungen an Schwiegermutter bei getrennt lebenden Ehegatten
- Elektronische Lohnsteuerkarte erst ab 1.1.2013
- Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2012 beantragen
- Innergemeinschaftliche Lieferung bei Täuschung über Abnehmer umsatzsteuerpflichtig
- Die zum Vorsteuerabzug bei gemischt-genutzten Gegenständen zu treffende Zuordnungsentscheidung muss zeitnah dokumentiert werden
- Abgabe von Warenmustern unterliegt nicht der Umsatzsteuer
- Sicherheitszuschlag bei Betriebskostenanpassung ist unzulässig
- Anspruch von Fluggästen bei Annullierung eines Flugs
Mandanteninformation Januar 2012
Mit freundlichen Grüßen
Sozietät Twehues
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