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 Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, mit diesem Schreiben möchten wir Sie über aktuelle steuerliche Änderungen und Entscheidungen informieren. Diese Information soll keine persönliche Beratung ersetzen, sondern Ihnen als Ergänzung in Ihrer täglichen Arbeit bzw. als Diskussionsgrundlage dienen. Lesen Sie bitte Informationen zu folgenden Themen:
- Zeitpunkt zur Wahl der Gewinnermittlung durch Bilanzierung oder Einnahmen-Überschussrechnung
- Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für jede einzelne vermietete Immobilie
- Reichweite einer gemeindlichen Bescheinigung zum Denkmalschutz für steuerliche Zwecke
gemischt veranlasster Betriebsveranstaltung sind Kosten der Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aufzuteilen
- Ist der Sockelbetrag des Elterngeldes in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen?
- Ist-Versteuerung zum 1. Juli 2009 erweitert
- Nachweis über die Überprüfung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks kann durch ein vom Kläger vorgelegtes, schlüssigesSachverständigengutachten erbracht werden
- Keine betriebsbedingte Kündigung von Stammarbeitnehmern bei Einsatz von Leiharbeitern
- teuerhinterziehung durch Unterlassen durch Nichterfüllung der steuerrechtlichen Anzeige- und Berichtigungspflicht
Mandanteninformation Oktober 2009.pdf
Mit freundlichen Grüßen Sozietät Twehues
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