Informationsschreiben Juli 2010
Freitag, 16. Juli 2010
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, mit diesem Schreiben möchten wir ...mehr info
Keine Aussetzung der Vollziehung wegen eventueller Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags
Freitag, 28. Mai 2010
  Das FG Niedersachsen hat mit Beschluss vom 27.05.2010 – Az.: 12 ...mehr info
Informationsschreiben Juni 2010
Mittwoch, 19. Mai 2010
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, mit diesem Schreiben möchten wir ...mehr info
Sozietät Twehues

Headline News 

Der Steuergesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2009 ein Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO eingeführt.

Das Verzögerungsgeld kann grundsätzlich festgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige

  • der Aufforderung zur Rückverlagerung seiner im Ausland befindlichen elektronischen Buchführung oder Teilen davon nicht nachkommt,
  • den Datenzugriff nicht, nicht zeitnah oder nicht in vollem Umfang einräumt,
  • Auskünfte im Rahmen einer Außenprüfung nicht, nicht zeitnah oder nicht vollständig erteilt,
  • angeforderte Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung nicht, nicht zeitnah oder nicht vollständig vorlegt.

Die Entscheidung im Einzelfall bleibt immer dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.